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§ 57a

Pickerl-Überprüfung

§57a-Begutachtung für Pkw, Klein-Lkw, Motorrad, Traktor und Anhänger – rasch und unkompliziert.

Mechaniker arbeitet mit Ratsche am Motor

Bei der wiederkehrenden §57a-Begutachtung („Pickerl“) prüfen wir Ihr Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltfreundlichkeit – von Motor, Reifen und Bremsen über Fahrgestell und Ausrüstung bis zu Beleuchtung und Warneinrichtungen.

Transparent bei jedem Ergebnis

Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, informieren wir Sie umgehend und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Praktisch: Die Pickerl-Überprüfung lässt sich gut mit dem Jahresservice kombinieren – ein Termin, alles erledigt.

Diese Fahrzeuge überprüfen wir

  • Pkw bis 3,5 t
  • Klein-Lkw bis 3,5 t
  • Motorrad
  • Motorfahrrad
  • Traktor bis 50 km/h, druckgebremst
  • Pkw-Anhänger bis 3,5 t

Begutachtungsintervalle ab 19. Mai 2027

Mit der 42. KFG-Novelle ändern sich die Begutachtungsintervalle. Die folgenden für unsere Kunden besonders relevanten Intervalle treten am 19. Mai 2027 in Kraft. Für das Jahr 2027 gelten zusätzlich Übergangsbestimmungen.

FahrzeugartIntervall in JahrenToleranz vor / nach Fälligkeit
Pkw Klasse M1 (mit gesetzlichen Ausnahmen)4–2–2–2–1–4 / +0 Monate
Klein-Lkw Klasse N11–1–1–1–4 / +0 Monate
Zugmaschinen und Motorkarren bis 40 km/h4–2–2–2–1–4 / +0 Monate
Anhänger bis 3.500 kg hzGG4–2–2–2–1–4 / +0 Monate
Fahrzeuge der Klasse L (z. B. Motorräder)4–2–2–2–1–4 / +0 Monate

Die Zahlenfolge beschreibt die Abstände zwischen den Begutachtungen in Jahren. Alle Details und Übergangsbestimmungen finden Sie direkt bei der Wirtschaftskammer Österreich.

Aktuelle § 57a-Begutachtungstermine bei der WKO ansehen →

Fragen? Wir helfen persönlich weiter.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie ehrlich und finden die passende Lösung für Ihr Fahrzeug.